Allgemeine Geschäftsbedingungen der Holger Grelck Forstbaumschulen GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 In allen Vertragsbeziehungen, in denen die Holger Grelck Forstbaumschulen GmbH;
Geschäftsführer: Dominik Stillenmunkes („Baumschule“) für Kunden („Kunde“) Leistungen im Rahmen des Verkaufes und der Lieferung von Laubgehölzen, Nadelgehölzen, Bäumen und sonstigem forstlichem Vermehrungsgut („Pflanzen“) erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie die Bestimmungen des von der Baumschule dem Kunden unter Bezugnahme auf diese AGB unterbreitete und von diesem angenommene Leistungsangebot einschließlich seiner Anlagen („Vertrag“ oder „Vertragsbestandteile“). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass die Baumschule in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Die definierten Begriffe aus dem zugrunde liegenden Vertrag gelten auch für die AGB. Widersprechen sich AGB und Vertrag, geht der Vertrag diesen AGB vor.
1.2 Entgegenstehende und über die Vertragsbestandteile hinausgehende Bedingungen und Regelungen – insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden – werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Kunden beigefügt werden und die Baumschule diesen Auftrag durchführt, ohne diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
2. Vertragsschluss, Selbstlieferungsvorbehalt
2.1 Alle Angebote der Baumschule sind freibleibend.
2.2 Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen und -Ergänzungen sowie alle Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mit Ausnahme von Kündigungen ist die Einhaltung der Schriftform durch elektronische Form (§126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) gewahrt. Die Parteien stellen klar, dass der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und - ergänzungen durch Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch Nutzung solcher Dienste wie DocuSign oder Adobe sign dem Formerfordernis genügt. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig und werden nicht getroffen. § 127 Abs. 2 BGB findet im Übrigen jedoch keine Anwendung.
2.3 Mit Abschluss der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Pflanzen erwerben zu wollen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn die Baumschule die Bestellung des Kunden in einer gesonderten Vertragsbestätigung schriftlich annimmt oder durch Versand der Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang.
2.4 Sollte die Baumschule die Annahme der Bestellung des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen erklären oder die Bestellung versenden, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
2.5 Im Fall, dass die Baumschule nicht mit der Saat beliefert wurde, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich ist, wird die Baumschule von der Lieferungspflicht befreit und kann vom Vertrag zurücktreten. Die Baumschule verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und die schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zu erstatten.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Alle angegebenen Preise werden in Euro angegeben und gelten ab Verkaufsstelle zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ohne Verpackung und Transport.
3.2 Zahlungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist berechnet die Baumschule Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.
4. Gefahrübergang, Transport, Versand und Verpackung
4.1 Die Versandkosten einschließlich der Transportkosten werden vom Kunden getragen.
4.2 Falls die Baumschule die Pflanzen zum Kunden oder an eine von diesem bestimmten Lieferadresse transportiert, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung über frei für LKW befahrbare Straßen erfolgen kann. Die Anlieferung erfolgt nur zur Abladestelle und gilt ohne Entladung.
4.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, dessen Kosten der Kunde trägt.
4.4 Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben im Eigentum der Baumschule und müssen auf Kosten des Kunden an die Baumschule zurückgeführt werden.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Pflanzen geht bei der Übergabe der Pflanzen, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Pflanzen an den Spediteur, Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder den Dienstleister auf den Kunden über.
4.6 Teillieferungen bleiben vorbehalten, sofern die Eigenart der Pflanzen dies erfordern oder möglich macht.
5. Annahmeverzug
Im Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die Baumschule dazu berechtigt, den ihnen insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie z.B. Kosten der Versorgung, Lagerung oder des wiederholten Transports, zum Ersatz zu verlangen.
6. Qualität, Maße und Muster
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind für die Beurteilung der Qualität der Pflanzen bei Lieferung die Maßstäbe anzuwenden, die in dem vom Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V. („VDF e.V.“) beschlossenen Richtlinien und/oder der Qualitätsfibel in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind.
6.2 Die Bündelung und Sortierung der Pflanzen erfolgt nach dem VDF e.V. beschlossenen Bestimmungen der Erzeugnis- und Qualitätsregeln. Bei ggf. in Angeboten oder ähnlichen Darstellungen aufgeführten Maßen handelt es sich grundsätzlich um Circa-Maße. Hierbei sind hinsichtlich der Zahl der Pflanzen im Bund und der Maße dieser, Abweichungen in einer Größenordnung von 10% nach oben oder unten zulässig und gelten infolgedessen nicht als Sachmangel.
7. Mängelansprüche
7.1 Die Baumschule übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen der Pflanzen, die durch unsachgemäße Behandlung beim Einpflanzen und/oder bei der Pflege dieser entstanden sind.
7.2 Die Pflanzen werden in der vereinbarten bzw. in der beschriebenen Qualität der Pflanzen geliefert. Geringfügige Qualitätsabweichungen sind ebenso wie geringfügige Abweichungen in Art und Sorte zulässig, soweit sie dem Kunden nach dem Vertragszweck zumutbar sind und soweit diese Abweichungen auch gesetzlich zulässig sind.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Pflanzen unverzüglich bei der Auslieferung zu überprüfen und etwaige Mängel der gelieferten Pflanzen unter Angabe der Einzelheiten unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von fünf Tagen, ab Erhalt der Pflanzen schriftlich mitzuteilen. Die Übermittlung der Mängelanzeige in Textform (§126b BGB) ist ausreichend. Für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige ausreichend. Andernfalls ist, sofern gesetzlich zulässig, die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
7.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt.
8. Lieferpflichten
8.1 Sobald die Baumschule dem Kunden den Liefertermin schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) bestätigt, ist dieser bindend.
8.2 Kann eine verbindliche Lieferfrist durch die Baumschule aus Gründen, die diese nicht selbst zu vertreten hat, nicht einhalten (z. B. aufgrund fehlender Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, höherer Gewalt oder Wetterkatastrophen), so teilt die Baumschule dem Kunden dies unverzüglich mit, und zwar ggf. unter Benennung der neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ist die neue Lieferfrist für den Kunden nicht akzeptabel oder die Pflanzen auch innerhalb der neuen Lieferfrist oder überhaupt nicht mehr verfügbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, in Ansehung der betreffenden Pflanzen vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
8.3 Die gesetzlichen Regelungen und Rechte Parteien bleiben durch diese Ziffer 8 unberührt.
9. Haftung
9.1 Die Baumschule haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen so wie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die die Baumschule eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Baumschule nur, sofern dadurch eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalspflicht) – und nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Baumschule übernimmt in diesem Fall ebenso keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder entgangenen Gewinn. Im Übrigen ist eine Haftung der Baumschule ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9.1 gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern und Dritten, die im Auftrag von der Baumschule tätig werden.
9.2 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 9.1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum der Baumschule bis zur vollen Erfüllung des Kaufpreisanspruchs einschließlich aller Nebenforderungen. Das vorbehaltene Eigentum der Baumschule an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Pflanzen vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören bei lebender Ware insbesondere die fachgerechte Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
10.3 Be- oder Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für die Baumschule im Sinne von § 950 BGB, ohne die Baumschule jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Baumschule nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder untrennbar verbunden, so erwirbt die Baumschule für die Dauer des Eigentumsvorbehalts das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Pflanzen der Baumschule zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus und in Zusammenhang mit diesem Vertag entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Baumschule. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AB davon unberührt.
Stand: Januar 2026